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Pensionist hetzte gegen Lunacek auf Facebook

Ein 72-jähriger Pensionist ist am Wiener Straflandesgericht wegen Verhetzung verurteilt worden, weil er im Juni 2017 auf Facebook meinte, die ehemaligen Grüne Politikerin Ulrike Lunacek „sollte man in ein Gehege mit 100 affengeilen Flüchtlinge sperren“. Der ehemalige Gastronom bekam fünf Monate bedingt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

In der Facebook-Gruppe „Sag ja zu HC Strache und Norbert Hofer“ schrieb er laut Anklage zu einem Beitrag und einem Bild mit der Politikerin: „Bei den Grünen ist eine häßlicher als die Andere, aber die Lesbe Lunacek stellt alles in den Schatten. Die sollte man in ein Gehege mit 100 affengeilen Flüchtlinge sperren…“

Wegen des zweiten Satzes des Postings wurde er wegen Verhetzung verurteilt. „Das ist eine Grenzüberschreitung“, sagte Richter Wagner in seiner Urteilsbegründung. „Das ist schlicht und ergreifend Verhetzung.“ (derstandard.at).

Ermittlungen gegen Tisal eingestellt

Die Ermittlungen gegen Manfred Tisal, der als „EU-Bauer“ beim Villacher Fasching bekannt wurde, wegen Verhetzung sind eingestellt worden. Das teilte am Donnerstag sein Verteidiger mit. Laut Staatsanwaltschaft aus Beweisgründen.

Ermittelt wurde gegen Tisal wegen eines Facebook-Postings im Sommer 2017, in dem es um Flüchtlinge ging. Er wetterte gegen Flüchtlinge „mit Adidasschuhen, Nike-Leiberln und Diesel-Jeans mit Smartphones“, die diesen gratis zur Verfügung gestellt würden, und bezeichnete sie als „politisch legitimierte Sozialschmarotzer“ (orf.at).

Justiz ermittelt gegen Ex-„EU-Bauer“

Gegen den aus dem Villacher Fasching als „EU-Bauer“ bekannten Manfred Tisal wird wegen des Verdachts der Verhetzung ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt bestätigte am Donnerstag auf APA-Anfrage einen entsprechenden Bericht der „Kleinen Zeitung“. Tisal hatte im vergangenen Herbst Verbalattacken gegen Flüchtlinge auf Facebook veröffentlicht.

In seinem Posting wetterte er gegen Flüchtlinge „mit Adidasschuhen, Nike-Leiberln und Diesel-Jeans mit Smartphones“, die diesen gratis zur Verfügung gestellt würden und bezeichnete sie als „politisch legitimierte Sozialschmarotzer“ (derstandard.at).

Den Tatbestand der Verhetzung verwirklicht, 

Wer öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich ist,

1. zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgemeinschaft oder eine andere […] Gruppe von Personen […] ausdrücklich wegen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder zu Hass gegen sie aufstachelt,

2. in der Absicht, die Menschenwürde anderer zu verletzen, eine der in Z 1 bezeichneten Gruppen in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, diese Gruppe in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen.

 

3.000 Euro Strafe wegen Facebook-Postings

Eine 24-jährige Kärntnerin ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen Verhetzung auf Facebook zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt worden. Sie soll gegen Afrikaner und Araber gehetzt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Seite, auf der die 24-Jährige aktiv war, ist am Landesgericht Klagenfurt bereits bekannt. Sie richtete sich gegen ein geplantes Containerdorf für Asylwerber in der Bezirkshauptstadt St. Veit: Dort wurde nicht nur gegen die Containersiedlung protestiert, auch rassistische Videos machten die Runde, im Kommentarbereich schaukelten sich die User regelrecht hoch. Einige der Seitenmitglieder wurden bereits wegen Verhetzung verurteilt (orf.at).

Die 24-Jährige hatte nicht nur Asylwerber beschimpft, sie forderte auch, dass an Menschen, die Tiere schächten, „das selbe Ritual“ vollzogen werden soll. Die Kärntnerin bekannte sich vollinhaltlich schuldig: „Ich hätte mir nicht gedacht, dass meine Kommentare öffentlich sind“, rechtfertigte sie sich. „Das ist aber schon ein bisschen naiv, oder? Das, was Sie getan haben, ist das selbe, wie wenn Sie sich mitten in der Stadt hinstellen und das, was Sie geschrieben haben, laut in der Gegend herumschreien“, merkte Richter Manfred Herrnhofer an.

In seiner Urteilsbegründung betonte Herrnhofer den Wert der Meinungsfreiheit: „Natürlich dürfen Sie sagen, dass Sie mit der Flüchtlingspolitik nicht einverstanden sind. Aber Sie dürfen sich nicht strafbar machen. Wenn sich Hass gegen eine bestimmte Gruppe richtet, dann setzen wir unsere Demokratie aufs Spiel.“

„Aula“ darf KZ-Überlebende nicht mehr „Landplage“ nennen

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Verfahren um einen Hetzartikel gegen KZ-Überlebende eine Entscheidung gegen die vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes als rechtsextrem eingestufte Zeitschrift „Aula“ getroffen. Das FPÖ-nahe Blatt hatte Befreite des Konzentrationslagers Mauthausen als „Landplage“ und „Kriminelle“ bezeichnet.

Der OGH hielt fest, dass es den in der „Aula“ erhobenen Vorwürfen „nicht nur in moralischer Hinsicht an Respekt vor den Opfern des Nationalsozialismus mangle, sondern es sich vielmehr um unwahre und an Intensität kaum zu überbietende Vorwürfe von kriminellem Verhalten“ handle.