Schlagwortarchiv für: Rufschädigung

Identitäre kündigen Klage gegen ORF an

Die Identitären wollen nach der Demonstration am Samstag in Wien gerichtlich gegen die Berichterstattung über sie vorgehen. Als Erstes kündigte die Gruppe via Aussendung am Montag eine Klage gegen den ORF an, der sie in der „ZiB“ „als Neonazis beschimpft“ habe.

Die „Verleumdung der Identitären als Neonazis und Rechtsextreme“ werde Konsequenzen haben, kündigte die Gruppierung an. „Diesmal wurde der Bogen eindeutig überspannt“, meinte Patrick Lenart, einer der Köpfe der Bewegung (derstandard.at).

Strache bringt „Vorstadtweiber“ vor den Verwaltungsgerichtshof

Zwei Instanzen haben Heinz-Christian Strache schon abblitzen lassen: Der FPÖ-Chef sah sich in einer Folge der ORF-Serie „Vorstadtweiber“ falsch als homosexuell dargestellt.

Woran stößt sich Strache? An dem Satz: „In Deutschland der Westerwelle oder dieser Berliner Bürgermeister. Oder bei uns der Strache. Die sind doch alle schwul und stehen dazu.“ (derstandard.at)

Doch der „Vorstadtweiber“-Dialog ging weiter, betonten die Medienbehörde und das Bundesverwaltungsgericht als zweite Instanz. Mit der Gegenfrage: „Der Strache?“ Antwort: „Nein, den mein ich gar nicht. Der Kärntner da.“ – „Da kommen einige infrage.“ Zu beurteilen sei die gesamte Passage, in der die erste Behauptung ja sofort verneint werde, sagen die beiden Instanzen.

Einstweilige Verfügung gegen Krone und Jeannée erwirkt

Das Handelsgericht Wien hat nach STANDARD-Informationen eine einstweilige Verfügung gegen die „Krone“ und Jeannée erlassen. (derstandard.at)

Weder die „Krone“ noch Jeannée dürfen behaupten, Heinz Patzelt habe gesagt, dass eine Durchsuchung von Häftlingen durch Justizwachebeamte an der Menschenwürde der Gefangenen kratze, ihre Privatsphäre verletze oder ein zelebriertes Demütigungsritual sei.

Nach einer Razzia der Polizei in Justizanstalten Österreichs – im Beisein der „Kronen Zeitung“ – sagte Patzelt den „Salzburger Nachrichten“: „Wenn man aus einer Durchsuchung eine Medienshow macht, dann kratzt das an der Menschenwürde der Strafgefangenen. Auch sie haben eine Privatsphäre. Hier wurde aber das Signal gesendet, dass sie Menschen ohne Rechte sind.“ Weiter sprach er in Bezug auf die mediale Inszenierung von einem „öffentlich zelebrierten Demütigungsritual“.

In seiner Kolumne „Post von Jeannée“ schrieb der „Krone“-Kolumnist am 12. Februar (unten im Wortlaut): „Heinz Patzelt, würde ich Ihnen, dem Generalsekretär von Amnesty International Österreich, hier und jetzt unterstellen, dass Sie meiner Meinung nach leider nicht mehr richtig ticken … erfüllte das wahrscheinlich den Tatbestand einer (klagbaren) Ehrenbeleidigung. Zu viel der Ehre für mich!“ Und weiter: „… dann, Herr Patzelt, muss die Frage nach Ihrem Geisteszustand erlaubt sein.“

In der Ausführung des Urteils heißt es, dass die „unwahren Tatsachenbehauptungen der Beklagten ehrenbeleidigend und kreditschädigend“ seien. Dem Kläger werde eine „falsche Behauptung unterstellt“ und damit sein Ansehen „massiv geschädigt“, da er in der Öffentlichkeit als Menschenrechtsexperte bekannt sei. Und: „Darüber hinaus wird seine legitime öffentliche Kritik an der Beiziehung von Boulevardmedienvertretern zu einer Razzia nicht richtig wiedergegeben, sondern sogar in ihr Gegenteil verzerrt.“

Strache klagt Öllinger wegen Facebook-Witz

Öllinger machte sich auf Facebook über ein Fahndungsfoto eines mutmaßlichen antisemitischen Hetzers lustig, indem er Ähnlichkeiten mit Strache ortete – allerdings ohne dessen Namen zu nennen.“ (orf.at)

„Öllinger schrieb auf seiner Facebook-Seite: „Also wenn ich mir das Bild, das ‚Österreich‘ bzw. die Wiener Polizei da veröffentlicht, so anschaue, hätt’ ich auf den ersten Blick schon einen Verdacht, aber den behalt ich lieber für mich!“ Er gehe jedoch nicht davon aus, dass derjenige der Täter sei, den er auf den ersten Blick identifiziert habe, ergänzte er noch – „aber die Ähnlichkeit ist hoch, oder?“

Wieso sich Strache davon angesprochen fühlt, weiß wohl nur Strache selbst.

Glawischnig Hasser muss 5.500 Euro zahlen

Gerade so, als wüsste die Heute Zeitung von meinem nächsten Video, berichtet sie heute über einen Mann, der auf Facebook nichts Besseres zu tun hatte, als Frau Glawischnig zu beleidigen, indem er ihr das Zitat in den Mund legte „Schutzsuchende müssen das Recht haben, auf Mädchen loszugehen. Alles andere wäre rassistisch Flüchtlingen gegenüber“.

Einen derart beleidigenden Unsinn hat Frau Glawischnig natürlich niemals von sich gegeben, und als Reaktion hat sie das einzig Richtige getan: sie hat geklagt.

Dem Mann kostete sein lockeres Mundwerk insgesamt 5.500,– Euro, außerdem muss er für 3 Monate eine Ehrenerklärung auf Facebook posten.

„Lügner“ ist beleidigend und rufschädigend

Wenn ein ehemaliger Mitarbeiter seinem ehemaligen Vorgesetzten mehreren Personen gegenüber unterstellt, dieser hätte im Unternehmen Lügen über ihn verbreitet, die zu seiner Entlassung geführt hätten, ist das natürlich nur dann hinzunehmen, wenn diese Behauptung der Wahrheit entspricht. Stimmt sie nicht, wirft sie ein schlechtes Licht auf den ehemaligen Vorgesetzten; sie ist beleidigend und rufschädigend.

Eine solche Beeinträchtigung des guten Rufes und der damit verbundene Vertrauensverlust können weitreichende Konsequenzen sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld zur Folge haben. Wer will sich schon mit einem Lügner einlassen, dem man nicht trauen kann, und von dem Nachteile für die eigene Karriere zu befürchten sind?

Heutzutage ist es für jeden relativ einfach, den guten Ruf eines anderen per Email oder über die sozialen Medien einem großen Personenkreis gegenüber aufs Spiel zu setzen. Es lohnt sich deswegen jedenfalls, für seinen guten Ruf zu kämpfen.

Strache widerruft Vorwürfe gegen Grüne

„Strache hatte in einem TV-Duell gegen Grünen-Chefin Eva Glawischnig den Vorwurf erhoben, die Ökopartei habe im Jahr 1993 aus libyschen Quellen finanzielle Unterstützung erhalten. Die Grünen waren bis zum Oberlandesgericht gezogen, um gegen Straches Anschüttung eine einstweilige Verfügung zu erreichen. Das Gericht vermisste Beweise, welche die Behauptung wahrscheinlich machen würden. Demnach hat Strache einen entsprechenden Widerruf via ATV, auf Facebook und auf Twitter zu veröffentlichen.“

 

Einstweilige Verfügung gegen Strache erwirkt

„Etappensieg für den „Kurier“: Die Zeitung erwirkte vor dem Handelsgericht eine einstweilige Verfügung gegen Heinz-Christian Strache. Laut „Kurier“ wird dem FPÖ-Chef ab sofort die Behauptung untersagt, dass die Zeitung gestellte Lichtbilder veröffentliche und dass Fotograf Jürg Christandl gestellte Fotos herstelle.

Strache hatte damals sowohl in der ORF-Sendung „Im Zentrum“ am Sonntag als auch in der „ZiB 2“ am Mittwoch von einer inszenierten Aufnahme gesprochen. Journalisten hätten dieses Foto „geschickt eingefädelt“, behauptete er. Zum Zeitpunkt des FPÖ-Protests wären nämlich gar keine Flüchtlingskinder anwesend gewesen.

„Kurier“-Fotograf Christandl selbst wies den Vorwurf der Manipulation bereits kurz nach der Sendung zurück: „Das stimmt natürlich nicht und macht mich sprachlos“, meinte er danach zur APA. „Ich und ein paar andere Fotografen sind da gestanden. Es war schon relativ am Ende der Protestaktion. Auf einmal sind diese Flüchtlinge Richtung Flüchtlingsheim vorbeigegangen, weil die FPÖ ja den Zugang blockiert hat. Ich sehe das, reiße instinktiv die Kamera hoch und drücke zehnmal drauf. Die Flüchtlinge haben auch nicht posiert. Das war in vier Sekunden vorbei.“ (Quelle: http://derstandard.at/2000018646585/Kurier-Foto-Einstweilige-Verfuegung-gegen-Strache?ref=nl)