Strache blitzt mit Klage ab

Endgültig abgeblitzt ist FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache mit einer Klage gegen den Datenforensiker Uwe Sailer. Auf dessen Facebook-Seite war ein Text gepostet worden, in dem es hieß, Strache schaue angesichts des Auftauchens von Christian Kern (SPÖ) auf der politischen Bühne „beschissen aus“ und „deppert aus der Wäsch’“.

Der OGH bestätigte die Ansicht der Vorinstanzen, diese Äußerungen seien noch Werturteile im Rahmen der politischen Debatte und keine Ehrenbeleidigung (diepresse.at).

„Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen längeren, auf Facebook veröffentlichten Text, in dem auf den neuen Bundeskanzler Kern Bezug genommen und daraus geschlossen wurde, im Vergleich mit Kern stehe der Kläger nun schlechter dar, weil Kern ein „cooler Typ“ sei, der Kläger hingegen nur „Hass und Hetze verbreite“. Aus dem Gesamtzusammenhang des Artikels ergibt sich, dass sich dieser darauf bezieht, dass der Kläger durch das Auftreten von Bundeskanzler Kern nach Einschätzung des Beklagten gewissermaßen überrascht wurde und seine bisherige Strategie nun nicht mehr fortführen könne.

Vor diesem Hintergrund ist in der Auffassung der Vorinstanzen, die inkriminierten Äußerungen, der Kläger schaue „beschissen“ aus und „deppert aus der Wäsch“ seien noch Werturteile des Beklagten im Rahmen der politischen Debatte (Bewertung der überraschenden Änderung für das politische Konkurrenzverhältnis) und stellten keine Ehrenbeleidigung im Sinne des § 1330 Abs 1 ABGB dar, keine vom Obersten Gerichtshof im Interesse der Rechtssicherheit aufzugreifende Fehlbeurteilung zu erblicken.“

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