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GIS, GIS und nochmal GIS

Heute habe ich mich also selbst angezeigt; nicht weil ich etwas verbrochen habe, sondern weil ich etwas nicht verbrochen habe. Konkret: ich habe der GIS nicht mitgeteilt, ob ich zu Hause Radio und Fernsehen über das Internet beziehe.

Das geht die GIS nämlich nichts an. Der Verwaltungsgerichtshof hat schon im Sommer klar gestellt, dass der Empfang von Radio und Fernsehen ausschließlich über das Internet nicht Rundfunk ist, und dass man dafür deswegen auch keine Rundfunkgebühr zahlen muss. Und wo keine Rundfunkgebühr zu zahlen ist, muss man natürlich auch keine Meldung machen und auch keine Auskunft darüber geben, ob man Radio und Fernsehen zu Hause über das Internet bezieht.

Wieso die GIS auch Monate später noch wissen will, ob ich Radio und Fernsehen über das Internet beziehe? Ich weiß es nicht. Vielleicht war man einfach zu faul dafür, neue Formulare zu drucken. Aber mit einem Vielleicht sollte man in einem Rechtsstaat eigentlich nicht leben müssen. Man sollte mit Sicherheit wissen, was man tun muss und was nicht.

Schließlich verlangt der auch Staat von seinen Bürgern genau das: dass sie alle Gesetze kennen und sich daran auch halten. Man wird von staatlichen Behörden wohl dasselbe erwarten dürfen, wenn sich diese nicht in dieselbe Schublade stecken lassen wollen wie diverse Unternehmen, die das Abzocken der Schwächeren zur Perfektion gebracht haben.

Keine GIS für Computer mit Internet-Anschluss

Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass der Empfang von Rundfunkprogrammen über Internet-Streaming nicht als Rundfunkdarbietung zu qualifieren sind. Daher muss dafür auch keine Rundfunkgebühr (GIS) bezahlt werden.

Schon im Jahr 2013 hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass grundlos bezahlte Rundfunkgebühren zeitlich unbegrenzt zurück gefordert werden können (2010/17/0022).